Bescheid der Fernmeldebehörde zur Sprechfreiheit 2026

...

Zum Schreiben des ÖVSV Dachverband vom 16.11.2025 teilt das Fernmeldebüro mit, dass im Rahmen der nachstehend angeführten Veranstaltungen gestattet wird, dass Kinder und Jugendliche, die nicht erfolgreich eine Amateurfunkprüfung abgelegt haben, über Amateurfunkstellen Grußbotschaften – es handelt sich dabei um Nachrichten unbedeutenden Inhalts – übermitteln dürfen.

 

Die Termine der Sprecherlaubnis 2026:

  • Kids Days:
    • 03. Jänner 2026 und 20. Juni 2026
  • World Amateur Radio Day – International Amateur Radio Union:
    • 18. April 2026
  • Girls Day:
    • 23. April 2026
  • Europatag der Schulstationen:
    • 5. Mai 2026
  • Young Helpers on the Air – YHOTA:
    (Internationales Amateurfunkprojekt der Jugendgruppen von Hilfsorganisationen)
    • 9. bis 10. Mai 2026 und 26. September 2026
  • Internationaler bzw. Welt-Kindertag:
    • 1. Juni 2026 und 20. September 2026
  • Internationaler Tag der Jugend:
    • 12. August 2026
  • JOTA: weltweites Jamboree on the Air der Pfadfinder
    • 16. bis 18. Oktober 2026
  • Boys Day:
    • 12. November 2026

 

 

Sprechfreiheit wird unter folgenden Auflagen gewährt:

Die Übermittlung der Grußbotschaften über Amateurfunkstellen darf immer nur unter unmittelbarer und ständiger Aufsicht eines lizenzierten Funkamateurs erfolgen.

Personen, die eine Amateurfunkprüfung nicht erfolgreich abgelegt haben, dürfen nur Nachrichten in das Mikrofon sprechen beziehungsweise über den Lautsprecher der Funkanlage hören.

Die die Amateurfunkstellen betreibenden Funkamateure sind weiterhin für die ordnungsgemäße Abwicklung des Amateurfunkverkehrs verantwortlich.

Jedes darüberhinausgehende Hantieren an Amateurfunkstellen durch Personen, die eine Amateurfunkprüfung nicht erfolgreich abgelegt haben (zum Beispiel: Drücken der Sprechtaste, Einstellen der Frequenz usw) stellt eine Mitbenützung gemäß § 151 TKG 2021 dar und ist daher ohne abgelegte Amateurfunkprüfung unzulässig und kann als Verwaltungsübertretung nach § 188 Abs 1 Z 10 und Z 11 TKG 2021 bestraft werden.

Anmerkung: Die Begriffe "Kinder und Jugendliche" bzw. "junge Menschen" sind in Österreich je nach Bundesland unterschiedlich definiert; es ist aber so, dass einheitlich Personen bis zum Alter von 18 Jahren damit gemeint sind.

 

Bescheid